Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch können von der Pflegekasse erstattet werden.
Wenn Sie unser Pflegehilfsmittel-Paket abonnieren, erhalten Sie eine Rechnung, die Sie einfach bei Ihrer Pflegekasse einreichen können.
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Wer hat Anspruch?
Anspruch auf Kostenerstattung haben Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad (Pflegegrad 1–5), die zu Hause oder in einer häuslichen Umgebung gepflegt werden.
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu 42 € monatlich.
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Welche Produkte sind erstattungsfähig?
Zu den erstattungsfähigen Produkten gehören unter anderem:
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Einmalhandschuhe
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Händedesinfektionsmittel
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Flächendesinfektionsmittel
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OP-Mundschutz
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Inkontinenzeinlagen
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Bettschutzunterlagen
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Müllbeutel
Diese Produkte sind Bestandteil unseres Pflegehilfsmittel-Pakets.
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So funktioniert die Erstattung
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Sie abonnieren unser Pflegehilfsmittel-Paket.
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Sie erhalten monatlich Ihre Lieferung nach Hause.
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Sie erhalten eine Rechnung per E-Mail oder im Kundenkonto.
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Reichen Sie diese Rechnung bei Ihrer Pflegekasse ein.
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Die Pflegekasse erstattet Ihnen den Betrag gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
In den meisten Fällen genügt die Rechnung.
Die genaue Abwicklung kann je nach Pflegekasse leicht variieren.
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Wichtiger Hinweis
Hinweis:
Die Erstattung erfolgt durch Ihre Pflegekasse und liegt außerhalb unseres Einflussbereichs.
Wir garantieren keine Erstattung, stellen jedoch alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.
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FAQ
Muss ich in Vorleistung gehen?
Ja. Sie zahlen das Pflegehilfsmittel-Paket zunächst selbst und reichen die Rechnung anschließend bei Ihrer Pflegekasse ein.
Kann ich das Paket kündigen oder pausieren?
Ja. Das Abonnement ist jederzeit kündbar oder pausierbar.
Es gibt keine Mindestvertragslaufzeit.
Welche Pflegekassen akzeptieren die Rechnung?
In der Regel akzeptieren alle gesetzlichen Pflegekassen Rechnungen für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
